Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Beschluss:

Der Rat beschließt den Antrag, der da lautet:

 

I.                     Die Verwaltung möge die bisherigen Erfahrungen mit dem Instrument der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) nach § 172 BauGB darstellen.

 

(a)   Es sollen die Wirkungen der 1996 für die Stegerwaldsiedlung erlassenen Milieuschutzsatzung dargestellt und mit den ihren Zielsetzungen verglichen werden.

 

(b)   Es sollen die Gründe dargelegt werden, aus denen es bislang nicht zum Erlass einer Milieuschutzsatzung für Buchforst gekommen ist. Eine Prüfung wurde durch den Rat am 05.05.2009 beschlossen.

 

II.                   Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Erlass sozialer Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzung) nach § 172 BauGB zu erstellen.

 

(a)   Es soll dargestellt werden,
welche Daten für die Entscheidung über den Erlass einer Milieuschutzsatzung und ihre Ausgestaltung notwendig sind,
welche dieser Daten der Verwaltung bereits vorliegen,
wie die fehlenden Daten erhoben und ausgewertet werden können und wie hoch der dazu notwendige personelle und finanzielle Aufwand ist.

 

(b)   Es soll dargestellt werden, welche Instrumente zur Durchsetzung des Milieuschutzes möglich und sinnvoll sind (Genehmigungsvorbehalt, Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechtes, Verzichtserklärung des Investors) und wie hoch der personelle und finanzielle Aufwand ist, um diese Instrumente wirksam einzusetzen.

 

(c)   Die Darstellung des insgesamt notwendigen personellen und finanziellen Aufwands soll beispielhaft an mehreren Wohngebieten dargestellt werden, in denen ein hoher Verdrängungsdruck zu beobachten ist, zum Beispiel:
- Rathenauplatz und Umgebung
- Umgebung der Agneskirche und auf diese zulaufende Straßen
- Gebiet zwischen Krefelder Straße und Neusser Straße
- Im Sionstal/Annostraße und die kreuzenden Straßen

 

(d)   Die Verwaltung möge den Ablauf und zeitlichen Rahmen von der Bestimmung eines „Verdachtsgebietes“ über die lokale Datenerhebung und –auswertung bis hin zum Erlass einer Milieuschutzsatzung und deren Durchsetzung darlegen.

 

zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse, das heißt, den Stadtentwicklungs­ausschuss und den Sozialausschuss zu verweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

 

3.1.3      Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Schaffung von Wohnraum für bis zu 5.000 Kölnerinnen und Kölner - Realisierung des Stadtteils Kreuzfeld"

AN/0863/2013

und

 

3.1.6      Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Flächen für Wohungsbau bereitstellen - jetzt"

AN/0729/2013

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und  der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

AN/0979/2013

 

behandelt.