Nachtrag: 18.07.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I.      Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Beschluss wird im vierten Spiegelstrich nach dem zweiten Satz wie folgt ergänzt:

 

·       Umgekehrt haftet die Stadt nicht für wirtschaftliche Schwierigkeiten des Pächters. Sie übernimmt daher keine Verluste und Verbindlichkeiten des Pächters gegenüber Dritten. Die Stadt wird auch nicht auf eigene Forderungen gegenüber dem Pächter verzichten bzw. derselben stunden oder erlassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

 

 

II.    Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die städtische Immobilie „Kölner Filmhaus“, Maybachstraße 111, für den Betrieb eines Filmhauses öffentlich auszuschreiben. Diese Ausschreibung soll auf folgenden Maßgaben beruhen, die Bewerber im vorzulegenden Betriebs- und Wirtschaftskonzept darlegen sollen:

 

  • Das Haus wird als Ort der Filmkunst betrieben. Dies umfasst ein entsprechendes Filmprogramm im Rahmen eines Kinobetriebs sowie ein film- und medienaffines begleitendes Veranstaltungsangebot. Die Vermietung von Räumlichkeiten im Filmhaus soll unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Eine Affinität zum inhaltlichen Konzept des Filmhaus-Betriebs wird vorausgesetzt.

 

  • Der Betreiber kann mit weiteren Partnern kooperieren. Eine solche Kooperation ist konkret darzustellen.

 

  • Das Haus soll im Erbbaurecht an einen Betreiber vergeben werden.

 

  • Erträge aus Vermietung und Gastronomiepacht stehen dem Betreiber zu. Bei der Festlegung des Erbpachtzinses ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung „Filmhaus“ einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck darstellt.

 

  • Der Betreiber hat eine belastbare konzeptionelle und wirtschaftliche Planung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.