Nachtrag: 18.07.2013
Sitzung: 18.07.2013 Rat/0049/2013
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0933/2013
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der
FDP-Fraktion:
Der
Beschluss wird im vierten Spiegelstrich nach dem zweiten Satz wie folgt
ergänzt:
·
Umgekehrt
haftet die Stadt nicht für wirtschaftliche Schwierigkeiten des Pächters. Sie
übernimmt daher keine Verluste und Verbindlichkeiten des Pächters gegenüber
Dritten. Die Stadt wird auch nicht auf eigene Forderungen gegenüber dem Pächter
verzichten bzw. derselben stunden oder erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die städtische Immobilie „Kölner Filmhaus“, Maybachstraße 111, für
den Betrieb eines Filmhauses öffentlich auszuschreiben. Diese Ausschreibung
soll auf folgenden Maßgaben beruhen, die Bewerber im vorzulegenden Betriebs-
und Wirtschaftskonzept darlegen sollen:
- Das Haus wird als Ort der Filmkunst
betrieben. Dies umfasst ein entsprechendes Filmprogramm im Rahmen eines
Kinobetriebs sowie ein film- und medienaffines begleitendes
Veranstaltungsangebot. Die Vermietung von Räumlichkeiten im Filmhaus soll
unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an
Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen.
Eine Affinität zum inhaltlichen Konzept des Filmhaus-Betriebs wird
vorausgesetzt.
- Der Betreiber kann mit weiteren
Partnern kooperieren. Eine solche Kooperation ist konkret darzustellen.
- Das Haus soll im Erbbaurecht an einen
Betreiber vergeben werden.
- Erträge aus Vermietung und
Gastronomiepacht stehen dem Betreiber zu. Bei der Festlegung des
Erbpachtzinses ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung „Filmhaus“
einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck darstellt.
- Der Betreiber hat eine belastbare
konzeptionelle und wirtschaftliche Planung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.