Nachtrag: 16.07.2013
Sitzung: 16.07.2013 BV8/0035/2013
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0975/2013
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk nimmt die Niederschrift über die am 20.02.2013
stattgefundene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die hierzu
eingegangenen Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept "Rather
See in Köln-Rath/Heumar" zur Kenntnis.
Die
Bezirksvertretung Kalk stimmt dem Planungskonzept mit folgenden Maßgaben
zu:
1. Durch geeignete vertragliche Abreden
im Durchführungsvertrag ist sicherzustellen, dass der Betreiber dauerhaft die
Nutzung der Badelandschaft für alle Besucherinnen und Besucher zu sozial
verträglichen und familienfreundlichen Preisen anbietet.
2. In dem Durchführungsvertrag sind die
maximal zulässigen Öffnungszeiten für die Badelandschaft, den Wasserskibetrieb,
die Gastronomie sowie eventuelle weitere Angebote festzulegen. Hierbei ist auch
zu regeln, wie oft im Jahr für besondere Eventveranstaltungen längere Öffnungszeiten
gewährt werden. Jedwede Form von "Ballermannveranstaltungen" ist
auszuschließen.
3. Es sollte ein Kinderspielplatz durch
den Vorhabenträger errichtet werden, um so das Angebot am See für Familien mit
Kindern noch attraktiver zu machen.
4.
Es soll geprüft werden, ob am
Neubrücker Ring zwischen dem Jugend- und Gemeinschaftshaus und der
Umspannanlage ein Zugang für die Besucher, die zu Fuß, mit dem ÖPNV (Bus) oder
dem Fahrrad die Anlage besuchen wollen, vorgesehen werden kann.
5.
Im nordwestlichen Bereich des
Plangebietes ist die Möglichkeit der Schaffung eines erhöhten Aussichtspunktes
zu prüfen.
6.
Die Anlage sollte so konzipiert
werden, dass möglichst viele Bereiche für die Öffentlichkeit frei zugänglich
sind, also möglichst nur die Badelandschaft und der unmittelbare Kassenbereich
der Wasserskianlage abgetrennt werden. Soweit saisonbedingt kein kommerzieller
Bade- oder Wasserskibetrieb stattfindet, ist zu prüfen, ob eine Durchgängigkeit
auch der grundsätzlich abgetrennten Bereiche ermöglicht werden kann.
7.
Es ist ein Wegekonzept zu
erstellen, das eine Umrundung des Sees durch Spaziergänger und Sichtbeziehungen
zum See ermöglicht. Soweit der gewünschte Rundweg aus
landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht erhalten bzw. gebaut werden kann,
ist durch im Rahmen des Landschaftsschutzes mögliche großzügige Rückschnitte
des Bewuchses am Brück-Rather Steinweg, des Rather Kirchweg und ggfs. die
Anlage eines Weges entlang der Umzäunung am Hüttenweg sicherzustellen, dass der
See ganzjährig für Spaziergänger erlebbar bleibt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksvertreter Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) und Fischer (Die Linke.) zugestimmt.