Nachtrag: 16.07.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Niederschrift über die am 20.02.2013 stattgefundene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept "Rather See in Köln-Rath/Heumar" zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Kalk stimmt dem Planungskonzept mit folgenden Maßgaben zu:

 

1.      Durch geeignete vertragliche Abreden im Durchführungsvertrag ist sicherzustellen, dass der Betreiber dauerhaft die Nutzung der Badelandschaft für alle Besucherinnen und Besucher zu sozial verträglichen und familienfreundlichen Preisen anbietet.

2.      In dem Durchführungsvertrag sind die maximal zulässigen Öffnungszeiten für die Badelandschaft, den Wasserskibetrieb, die Gastronomie sowie eventuelle weitere Angebote festzulegen. Hierbei ist auch zu regeln, wie oft im Jahr für besondere Eventveranstaltungen längere Öffnungszeiten gewährt werden. Jedwede Form von "Ballermannveranstaltungen" ist auszuschließen.

 

3.      Es sollte ein Kinderspielplatz durch den Vorhabenträger errichtet werden, um so das Angebot am See für Familien mit Kindern noch attraktiver zu machen.

 

4.      Es soll geprüft werden, ob am Neubrücker Ring zwischen dem Jugend- und Gemeinschaftshaus und der Umspannanlage ein Zugang für die Besucher, die zu Fuß, mit dem ÖPNV (Bus) oder dem Fahrrad die Anlage besuchen wollen, vorgesehen werden kann.

 

5.      Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes ist die Möglichkeit der Schaffung eines erhöhten Aussichtspunktes zu prüfen.

 

6.      Die Anlage sollte so konzipiert werden, dass möglichst viele Bereiche für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind, also möglichst nur die Badelandschaft und der unmittelbare Kassenbereich der Wasserskianlage abgetrennt werden. Soweit saisonbedingt kein kommerzieller Bade- oder Wasserskibetrieb stattfindet, ist zu prüfen, ob eine Durchgängigkeit auch der grundsätzlich abgetrennten Bereiche ermöglicht werden kann.

 

7.      Es ist ein Wegekonzept zu erstellen, das eine Umrundung des Sees durch Spaziergänger und Sichtbeziehungen zum See ermöglicht. Soweit der gewünschte Rundweg aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht erhalten bzw. gebaut werden kann, ist durch im Rahmen des Landschaftsschutzes mögliche großzügige Rückschnitte des Bewuchses am Brück-Rather Steinweg, des Rather Kirchweg und ggfs. die Anlage eines Weges entlang der Umzäunung am Hüttenweg sicherzustellen, dass der See ganzjährig für Spaziergänger erlebbar bleibt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bezirksvertreter Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) und Fischer (Die Linke.) zugestimmt.