Nachtrag: 18.07.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I.      Abstimmung über Ziffer 5 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,

 

5.    durch Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung (z.B. Genehmigung nach § 34 BauGB statt Bauleitplanverfahren) sowie die projektweise Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner für potentielle Investoren die Genehmigungs- und Planungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

 

 

 

II.    Gesamtabstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,

 

1.        unverzüglich Flächen für den Wohnungsbau weiterzuentwickeln und baureif zu machen. Hierbei ist die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. Die Flächenentwicklung ist in Abstimmung zwischen den Dezernaten Stadtplanung (VI), Liegenschaften (III) und Kämmerei (II) durchzuführen.

Die Verdichtung soll erfolgen durch:

-        die Entwicklung mindergenutzter Flächen (z. B. oberirdische Parkplatzflächen in Tiefgaragenplätze umwandeln),

 

-        die aktive Schließung von Baulücken,

 

-        Nachverdichtung in bestehenden Siedlungseinheiten (durch aktive Beratung von z.B. Genossenschaften),

 

-        durch Aufstockung und Erweiterungsmöglichkeiten im Innenhofbereich, Aufstockung oder Aufbau von Dachgeschossen,

 

-        flächensparende Bauweise im Einfamilienhausbau (z.B. „gestapeltes Haus“),

 

-        die Kombination von Gewerbe- und Wohnnutzung in Mischgebieten (z. B. Lärmschutzriegel durch Gewerbenutzungen und dahinter liegender Wohnnutzung z. B. Studentenwohnungen in Kalk zwischen Odysseum und Parkplatz Polizeipräsidium),

 

-        Umnutzung nicht mehr nutzbarer Büroflächen in Wohnraum,

 

-        die Arrondierung von Ortsrändern.

 

2.    zu prüfen, welche Flächen im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen werden, in der kommunalen Bauleitplanung jedoch noch nicht als Wohnbauflächen entwickelt worden sind. Entsprechende Potentiale sind ebenfalls der Wohnbebauung zuzuführen.

 

3.    den besonderen Bedarf der in Köln Studierenden zu erheben und einen Vorschlag für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studenten in enger Kooperation mit dem Studentenwerk zu erarbeiten. Verstärkte Förderung der flächensparenden Form von Wohngemeinschaften .

 

4.    mit dem Umland insbesondere die Entwicklung interkommunaler Gewerbe- und Industriegebiete voranzubringen, da nicht alle gewünschten Nutzungen auf Kölner Stadtgebiet erfolgen können.

 

5.    durch Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung (z.B. Genehmigung nach § 34 BauGB statt Bauleitplanverfahren) sowie die projektweise Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner für potentielle Investoren die Genehmigungs- und Planungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen.

 

6.    Um die Eignung von Flächen festzustellen, soll die Verwaltung folgende Kriterien berücksichtigen:

- ÖPNV Erschließung
- Dichte der Umgebungsbebauung
- soziale Infrastruktur
- Nahversorgung und
- Grünversorgung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.

 

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Anmerkungen:

 

Ratsmitglied Detjen beantragte zu Punkt 5 Einzelabstimmung.

 

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

 

3.1.3      Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Schaffung von Wohnraum für bis zu 5.000 Kölnerinnen und Kölner - Realisierung des Stadtteils Kreuzfeld"

AN/0863/2013

und

 

3.1.5      Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "Milieuschutzsatzung als Instrument gegen Luxussanierungen und die Verdrängung von Mietern"

AN/0856/2013

 

behandelt.