Beschluss:

1.      Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung der in der Sekundarstufe I und II jeweils vierzügigen, in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt zum 01.08.2014. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.

Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.

2.      Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2014/15 an den beiden Teilstandorten Frankstraße 26 und Severinswall 40/40a in Köln Altstadt-Süd geführt wird.

3.      Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.

4.      Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in der Innenstadt beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Konrad-Adenauer-Schule, Realschule und Aufbaurealschule Frankstraße, 50676 Köln- Altstadt Süd sowie der Theo-Burauen-Realschule Severinswall 40/40a, 50678 Köln-Altstadt Süd, ab dem Schuljahr 2014/15. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr.

5.      Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Theo-Burauen-Realschule Severinswall im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes eingesetzte Stelle Schulsozialarbeit auf die neue Gesamtschule Innenstadt übertragen wird, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann. Die Stelle Schulsozialarbeit soll dann gleichzeitig das Auslaufen der Vorläuferschulen begleiten.

6.      Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein.

7.      Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von:

Haushaltsjahr 2014: 9.776,-€, Haushaltsjahr 2015: 12.753,-€, Haushaltsjahr 2016: 13.158,- €, Haushaltsjahr 2017: 17.342,-€, Haushaltsjahr 2018: 13.311,-€, Haushaltsjahr 2019: 3.553,- €, Haushaltsjahr 2020: 6.299,-€, Haushaltsjahr 2021: 6.991,-€, Haushaltsjahr 2022: 13.078,-€, Haushaltsjahr 2023: 9.701,-€  im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnisplan 0301 durch entsprechenden Wenigerausgaben bei den Sachmitteln.

8.      Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung der insgesamt erforderlichen 0,29 Stelle Schulsekretär/in in der VGr. VI b BAT/EG 6 TVöD. Die jeweils für die Schuljahre anteilig ermittelten Stellenanteile werden verwaltungsintern zum jeweiligen Stellenplan bereitgestellt.

Hierin enthalten sind vor dem Hintergrund der anstehenden Aufbauarbeiten und der Umstrukturierungsmaßnahmen ab 01.01.2014 bis zum Schuljahr 2017/18 (bis 31.07.2018) jeweils 0,13 zusätzliche Stellenanteile.

Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

9.      Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Gesamtschule ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der die Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.

10.  Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion Pro Köln und bei Enthaltung der FDP-Fraktion, zugestimmt