Hinweis:
Alle drei Anträge
wurden zum Session-Vorgang 0911/2012 in der oben genannten Sitzung der
Bezirksvertretung Porz gestellt. Der Session-Vorgang sollte einen Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses zum städtebaulichen Planungskonzept "Urbacher
Weg" in Köln-Porz herbeiführen. Konkret ging es um die Stellungnahme der
Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den Beschluss über die Vorgaben zur
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes.
Die
Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung im Juni 2013 zurückgezogen. Zurzeit
gelingt es nicht, einen städtebaulichen Entwurf auszuarbeiten, der gleichzeitig
den Maßgaben der Bezirksvertretung Porz und denen des Stadtentwicklungsausschusses
entsprechen könnte. Möglicherweise könnte eine externe Mehrfachbeauftragung
einen alternativen städtebaulichen Entwurf hervorbringen. Hierzu muss jedoch
zunächst die Finanzierung geprüft und gegebenenfalls die Beauftragung
vorbereitet werden. Das erfordert einen gewissen Zeitaufwand.
Die drei oben
genannten Anträge sollen nun aus dem bisherigen Session-Vorgang 0911/2012 herausgelöst
und ohne weiteren Zeitverzug beantwortet werden.
Die oben genannten Beschlüsse
der Bezirksvertretung Porz sind als Anlage 1 beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu A.: AN
1117/2012 zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Dezember 2011
hat eine Versammlung zur Information der Öffentlichkeit stattgefunden. Sie
dauerte eine knappe Stunde. Circa 30 Bürgerinnen und Bürger nahmen teil, davon
mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik beziehungsweise des
Krankenhauses. In der Versammlung wurden drei städtebauliche Konzepte
vorgestellt, von denen die Bezirksvertretung Porz eines als Favorit auswählte.
Zusätzlich sollten Anregungen aus einem Änderungsauftrag berücksichtigt werden.
Dieses ist als dynamische Weiterentwicklung einer Planung zu sehen.
Die Bürgerinnen und
Bürger haben im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes nochmals die
Gelegenheit, die vertiefte Ausarbeitung der städtebaulichen Planung zu
verfolgen und können Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf äußern.
Es wird daher keine
Veranlassung für eine erneute Versammlung/frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gesehen.
Die Verwaltung
schlägt vor, dem Antrag der Bezirksvertretung Porz nicht zu folgen.
Zu B.:
AN 1566/2012 zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
Im Verlauf der
Bearbeitung der einzelnen Arbeitsschritte in einem Bebauungsplan-Verfahren
werden routinemäßig auch die Träger öffentlicher Belange, wie
Stadtentwässerung, Wasser-, Gas- und Stromversorger, beteiligt und zur Abgabe
von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft
und gegebenenfalls in die Planung eingearbeitet.
Eine Unterrichtung
der Bezirksvertretung über die Auswertung der Stellungnahmen der Leitungsträger
ist nicht notwendig, da die Bezirksvertretung bei den Beratungen zur Offenlage
beteiligt ist. Sollten gravierende Einwände der Leitungsträger erhoben worden
sein, so wäre es in der Problemstellung der Beschlussvorlage beziehungsweise
innerhalb der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfes erläutert.
Die Verwaltung
schlägt vor, dem Antrag der Bezirksvertretung nicht zu folgen.
Zu C.:
AN 1567/2012 zum störungsfreien Betrieb des Krankenhauses
Zu den
verkehrlichen Aspekten:
Hierzu wurden
bereits ähnliche Anträge mit den Bezeichnungen AN 0255/2012 und AN 0349/2012
gestellt. Sie wurden mit dem Vorgang 1563/2012 wie folgt beantwortet:
"Beide Anträge befassen sich mit der Erschließung des neuen
Wohngebietes, der Parksituation für Besucher des Krankenhauses und die Zu-
beziehungsweise Abfahrtsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge.
Die Verwaltung plant, eine Untersuchung zur Verkehrsführung in Auftrag
zu geben. Das Ziel ist die Erarbeitung von vertiefenden, belastbaren
Ergebnissen zur bestmöglichen Erschließung des neuen Wohngebietes unter Berücksichtigung
der Routen für den Rettungswagen. Die besondere Schwierigkeit zur Lösung dieser
Aufgabe liegt darin, dass der Urbacher Weg einerseits nicht mehr durchgängig
für den individuellen motorisierten Verkehr befahrbar sein soll, andererseits
alle Wegebeziehungen für Rettungswagen offengehalten werden müssen. Zudem soll
Parksuchverkehr des Krankenhauses aus dem neuen Wohngebiet herausgehalten
werden. Dabei wird in der Untersuchung auch die Erschließung des
Krankenhausgeländes von der Kölner Straße aus betrachtet.
Die Ergebnisse werden in den zu erarbeitenden Bebauungsplan-Entwurf
einfließen."
Die Verwaltung
plant nach wie vor, diese Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, um die
Fragestellungen rund um den Verkehr analysieren und werten zu können. Es besteht
kein Zweifel darüber, dass die Erschließung des Krankenhauses in Nord- und
Südrichtung erhalten bleiben muss. Ob eine mögliche Anbindung des Krankenhauses
für Personal und Lieferverkehr von der Kölner Straße aus sinnvoll ist, wird die
Verkehrsuntersuchung zeigen. Bei einer positiven Aussage müsste danach die
Finanzierung und der Realisierungszeitraum geprüft werden. Es bleibt
festzuhalten, dass die verkehrlichen Belange geklärt sein müssen, bevor die
Bebauung am Urbacher Weg erstellt werden kann.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Antragsunterpunkten wie oben dargestellt zum Teil zu folgen.
Zur Lage des
Platzes zur Unterbrechung des Urbacher Weges:
Die angedachte
Verlegung des Platzes an einen Standort nördlich der Liegend-Einfahrt und vor
den eingeschossigen "neuen OP" des Krankenhauses hat die Verwaltung
als Alternative intensiv geprüft und dann aus städtebaulichen Gründen
verworfen. Der Platzbereich ist im Eingangsbereich des Krankenhauses
beziehungsweise der angedachten Zufahrt zum neuen Wohngebiet überzeugender
angeordnet. Die Position des Platzes an dieser Stelle hebt den Zugang zum
Krankenhaus markant hervor. Durch eine geplante Bebauung auf der
gegenüberliegenden Seite des Krankenhauses kann gleichzeitig eine
nachvollziehbare bauliche Fassung und Raumkante entstehen.
Die Verwaltung
schlägt vor, diesem Antragspunkt nicht zu folgen.
Zum Sichtschutz
der Behandlungsräume:
Entlang der
östlichen Seite des Urbacher Weges soll eine maximal viergeschossige Bebauung
entstehen können. Diese ist zwar höher als der eingeschossige neue OP des
Krankenhauses, jedoch nicht so hoch wie das sechsgeschossige
Behandlungsgebäude. Nach den bisherigen städtebaulichen Konzeptionen würde der
geringste bauliche Abstand zwischen geplanter Wohnbebauung und der nächsten
Ecke des Behandlungsgebäudes circa 40 m betragen. Hierdurch ist ein
ausreichender Sichtschutz in die Behandlungsräume des Krankenhauses
gewährleistet.
Die Verwaltung wird
diesem Antragspunkt durch einen ausreichenden Abstand Sorge tragen.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.