Nachtrag: 15.08.2013

Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

1.      Die verfassungswidrig eingezogene Steuer ist umgehend komplett an die Kölner Beherbergungsbetrieben zur Weitergabe an die Gäste zurück zu gewähren, unabhängig davon, ob erstere gegen die Steuerbescheide geklagt haben oder nicht.

 

2.      Alle im Zusammenhang mit der Kulturförderabgabe für die Beherbergungsbetriebe entstandenen Kosten, angefangen von Anwalts- und Gerichtskosten bis hin zu weiteren Investitionen, wie z.B. zur Berechnung der Kulturförderabgabe notwendige Umstellungen in der EDV etc., sind durch die Stadt zu ersetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig verwiesen in den Finanzausschuss am 30.09.2013