Nachtrag: 15.08.2013
Sitzung: 19.08.2013 HA/0034/2013
Zusatz: - zugesetzt -
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Vorlage: AN/0993/2013
2.
Alle im Zusammenhang mit der Kulturförderabgabe für die
Beherbergungsbetriebe entstandenen Kosten, angefangen von Anwalts- und
Gerichtskosten bis hin zu weiteren Investitionen, wie z.B. zur Berechnung der
Kulturförderabgabe notwendige Umstellungen in der EDV etc., sind durch die
Stadt zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig verwiesen in den Finanzausschuss am 30.09.2013