Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Gemäß § 10 (6) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln
stellt der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales den Bedarf zur Beschaffung einer
Röntgenanlage (inklusive der dazugehörenden Peripheriegeräte) im Wert von ca.
188.000 € zuzüglich der erforderlichen Umbau- und Rückbaumaßnahmen mit einem
Auftragsvolumen von
a) ca. 25.000 € für Rückbau und Entsorgung der Altanlage
und
b) ca. 45.000 € für Umbauarbeiten zur Installation der Neuanlage
fest.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt