Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung stellen wir den Bedarf für die Beauftragung externer Personalgestellung von einer Bauingenieurin/einem Bauingenieur für die Abteilung Neubau beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau für zunächst ein Jahr fest und stimmen der Beauftragung eines externen Ingenieurbüros zu. Für den Fall, dass die Belastungs- und Personalsituation des Sachgebietes nach Ablauf der einjährigen Beauftragung unverändert ist, stellen wir hiermit den Bedarf für die Beauftragung der externen Personalgestellung für weitere sechs Monate fest und stimmen der Verlängerung der Beauftragung zu.

 

Der voraussichtliche Aufwand für den einjährigen Einsatz beträgt rund 149.940 EUR (bei einem achtzehnmonatigen Einsatz 224.910 EUR). Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 für beide Haushaltsjahre zur Verfügung. Für einen Zeitraum, der in das Haushaltsjahr 2015 hineinreicht, werden Mittel im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen 2015 budgetneutral eingeplant.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt