Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Schule und Weiterbildung aus seiner Sitzung am 26.09.2013:

 

1. Der Rat beschließt hierzu gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Willy-Brandt-Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I und 1 Zug in der Sekundarstufe II auf zukünftig 8 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II nach gesicherter Finanzierung zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden.

 

2. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW weiterhin, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in vertikaler Teilung ab dem Schuljahr 2015/2016 an den Teilstandorten Im Weidenbruch 214 und Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51106 Köln-Dellbrück geführt werden soll.

 

3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu den Beschlusspunkten 2 und 3, sowohl die Realschule Dellbrücker Mauspfad, als auch die Heinrich-Schieffer-Hauptschule, Hauptschule Dellbrücker Mauspfad, ab dem 31.07.2014 auslaufend zu schließen. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden weder an der Haupt- noch an der Realschule Dellbrücker Mauspfad neue Eingangsklassen gebildet.

 

4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule zukünftig die inklusive, pädagogische Arbeit noch weiter intensivieren möchte.

 

5. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlusspunkte 2. bis 4. zu stellen.

 

6. Der Rat beschließt, dass die in der Realschule Dellbrücker Mauspfad im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes befristet bis zum 31.12.2013 eingerichtete kommunale Stelle Schulsozialarbeit ab Schuljahr 2014/15 am Teilstandort Frankstraße der neuen Gesamtschule Innenstadt eingesetzt wird, wenn eine Finanzierung durch den Bund auch über die bislang gültige Befristung bis zum 31.12.2013 hinaus erreicht werden kann.

 

7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln - zugestimmt.