Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschluss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

1.       das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 65360/05 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet südlich der Weststraße (Gemarkung Rondorf, Flur 50, Flurstücke 581, 582, 584, 585 und 587) in Köln-Meschenich —Arbeits­titel: Weststraße in Köln-Meschenich, 2. Änderung— als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB einzuleiten;

2.       den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU- Fraktion zugestimmt.