Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschluss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. das
Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 65360/05 gemäß § 2
Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Gebiet südlich der Weststraße (Gemarkung Rondorf, Flur 50, Flurstücke
581, 582, 584, 585 und 587) in Köln-Meschenich —Arbeitstitel: Weststraße in
Köln-Meschenich, 2. Änderung— als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13
BauGB einzuleiten;
2. den Änderungsentwurf mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU- Fraktion zugestimmt.