Nachtrag: 01.10.2013

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:

 

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

 

Der Rat beschließt:

 

Die städtischen Gesellschaftsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden beauftragt, gegenüber den Geschäftsführungen bzw. Vorständen auf folgendes hinzuwirken:

 

Für die elektronische Bereitstellung und Bearbeitung von Sitzungsunterlagen wird im „Konzern Stadt“ (Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften) ein technologisch vereinheitlichter Standard angestrebt, damit ein nachhaltiger, plattformunabhängiger und ortsungebundener Zugriff auf die bereitzustellenden Daten gewährleistet werden kann.

 

Dieser gemeinsame Standard soll für alle gängigen Betriebssystemplattformen und unabhängig vom jeweiligen Gerät (Hardware), das einen Browser bereitstellt, nutzbar sein.

Es soll eine webbasierte Lösung zum Einsatz kommen.

 

Es soll daher darauf hingewirkt werden, über die bereits zwischen Stadtverwaltung und RheinEnergie AG abgestimmte einheitliche Lösung möglichst mit den anderen Beteiligungsunternehmen und den Stadtentwässerungsbetrieben Einvernehmen zu erzielen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II: Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2013/2014 in folgenden Gremien einen Evaluierungsbetrieb für die digitale Bereitstellung von Sitzungsunterlagen durchzuführen:

 

-          Verkehrsausschuss

-          Unterausschuss Information und Kommunikation

-          Bezirksvertretung Ehrenfeld

 

Die Evaluierungsphase beginnt im vierten Quartal 2014 und endet im ersten Quartal 2015.

In dieser Zeit wird den stimmberechtigten Mitgliedern der o.g. Gremien und den Mitgliedern der Bezirksvertretung 4 parallel zu den Papierunterlagen leihweise ein iPad zur ausschließlichen Nutzung für die Ratsarbeit angeboten.

 

Ziel des Pilotbetriebes ist es, auf der Basis der Erkenntnisse und des verifizierten Kosten / Nutzenverhältnisses allen stimmberechtigten Mandatsträgern (soweit es sich um Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger im Sinne von § 58 Abs. 3 Satz 1 GO bzw. Mitglieder einer Bezirksvertretung handelt) die Möglichkeit zu geben, anstelle von Papierunterlagen eine IT-unterstützte Bereitstellung von Sitzungsunterlagen zu nutzen.

 

Zum Ankauf von Lizenzen  für das neue Session-Modul „Mandatos“ beschließt der Rat überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 33.679,38 im Teilfinanzplan 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten - Teilplanzeile 09 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagegütern, Hj. 2014. Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0104 – IT- und Kommunikationsdienste – in der Teilplanzeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagegütern).

 

Die städtischen Gesellschaftsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden beauftragt, gegenüber den Geschäftsführungen bzw. Vorständen auf folgendes hinzuwirken:

 

Für die elektronische Bereitstellung und Bearbeitung von Sitzungsunterlagen wird im „Konzern Stadt“ (Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften) ein technologisch vereinheitlichter Standard angestrebt, damit ein nachhaltiger, plattformunabhängiger und ortsungebundener Zugriff auf die bereitzustellenden Daten gewährleistet werden kann.

 

Dieser gemeinsame Standard soll für alle gängigen Betriebssystemplattformen und unabhängig vom jeweiligen Gerät (Hardware), das einen Browser bereitstellt, nutzbar sein.

Es soll eine webbasierte Lösung zum Einsatz kommen.

 

Es soll daher darauf hingewirkt werden, über die bereits zwischen Stadtverwaltung und RheinEnergie AG abgestimmte einheitliche Lösung möglichst mit den anderen Beteiligungsunternehmen und den Stadtentwässerungsbetrieben Einvernehmen zu erzielen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.