Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Aufstellungsbeschluss vom 13.09.2012 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 67490/08 um das Gebiet der Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und der Grünfläche nördlich der Spechtstraße, der Grundstücke am Finkenplatz und die auf der Westseite der Spechtstraße in Köln-Niehl —Arbeitstitel: Drossel­weg/Finken­platz in Köln-Niehl— zu verkleinern;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 67490/08 mit gestalterischen Festsetzungen für die Grundstücke beidseitig des Niehler Kirchweges zwischen Friedrich-Karl-Straße und Niehler Straße, beidseitig des Drosselweges, beidseitig der Niehler Straße zwischen Niehler Kirchweg und Finkenplatz und die Grundstücke an der südlichen und östlichen Seite des Finkenplatzes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.