Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt als innovatives Projekt zur Unterstützung schulischer Inklusion die Weiterentwicklung der schon bestehenden Kooperationsbeziehungen zwischen der Ernst-Simons-Realschule, Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf und der am gleichen Standort gelegenen Anna-Freud-Schule, Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, mit dem Landschaftsverband Rheinland als Träger der Anna-Freud-Schule eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der beiden Schulträger zu schließen.

 

2.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung, dass die Ernst-Simons-Realschule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG NRW beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem 01.08.2014 im gebundenen Ganztag geführt wird. Da die Anna-Freud-Schule ebenfalls im gebundenen Ganztag geführt wird, ergeben sich erweiterte Möglichkeiten der engen Kooperation beider Schulen.

 

3.)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m Abs. 3 SchulG NRW vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung eine Änderung der Aufnahmekapazität der Ernst-Simons-Realschule von bisher 3 Zügen auf zukünftig 2 Züge. Ab dem Schuljahr 2014/15 werden nur noch zwei Eingangsklassen gebildet. Die Reduzierung der Zügigkeit ermöglicht die Realisierung des gebundenen Ganztags im Raumbestand unter Berücksichtigung der Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes beider Schulen.

 

4.)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, nach Genehmigung durch die Bezirksregierung und nach gesicherter Finanzierung, die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Ganztagsbetriebs herzustellen. Hierzu ermächtigt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, für kleinere bauliche Änderungen im Küchenbereich insgesamt 35.000 € bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben bei Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2014.

 

5.)    Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, eine ergänzende Ausstattung an Mensamöbeln -Tische und Stühle- zu beschaffen. Die erforderliche Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000.-€ erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilfinanzplan Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 4012-0301-0-4500 im Haushaltsjahr 2014.

Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung in Höhe von 3.500 €/p.a. voraussichtlich ab 2014 erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben.

 

6.)    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Müller, Frau Post