Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 66453/18 mit gestalterischen Festsetzungen für das Flurstück 575 sowie Teilflächen der städtischen Flurstücke 583 und 733 (alle Gemarkung Köln, Flur 21) in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Magnusstraße in Köln-Altstadt/Nord– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.