Sitzung: 28.11.2013 BV8/0038/2013
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 28.10.2013 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2615/2013
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81
Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW die
Einführung des Ganztagsbetriebs beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum
01.08.2014 an folgenden Schulen
1. Kaiserin-Theophanu-Schule, Gymnasium
Kantstr. 3, 51103 Köln-Kalk
2. Schule Auguststraße, Förderschule
emotionale und soziale Entwicklung, Auguststr. 1,
50733 Köln
sowie zum 01.08.2015 an der
3. Peter-Ustinov-Schule, Realschule Neusser
Str. 421, 50733 Köln
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der
Genehmigung durch die Bezirksregierung.
2.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, bezüglich der Standorte der unter Ziffer 1 genannten Schulen, die
eine Genehmigung der Bezirksregierung erhalten, die Einführung des Ganztagsbetriebs
nach gesicherter Finanzierung zu betreiben.
Soweit erforderlich sind für die o.g. Schulen unverzüglich die für die Bau- und
Einrichtungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse unter Darstellung der
haushaltsmäßigen Auswirkungen herbeizuführen.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2014 sukzessive
entstehenden zusätzlichen Personalkosten von insgesamt 12.683 € im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt innerhalb des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben. Der Rat der
Stadt Köln beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung von insgesamt rd. 0,29
Stelle Schulsekretär/in in der VGr. VIIVIb BAT (EG 5 TVöD). Die jeweils für die
einzelnen Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt. Verwaltungsinterne Stellenverrechnungen werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die ab 2015
zusätzlich entstehenden Personalkosten sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan
0301 Schulträgeraufgaben zusätzlich bereit zu stellen.
4.)
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer.
4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.