Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Fällung des Naturdenkmals 503.01 f, Eibe am Haupteingang Kölner Zoo, einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen im Vorgriff auf eine Änderung des Landschaftsplanes zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Bei 8 Ja Stimmen und 7 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.