Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW wird dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche zwischen der ICE-Trasse, dem Bergischen Ring im Osten, nördlich des Parkplatzes zwischen Grünstraße und Bergischem Ring im Norden, der weiteren Abgrenzung im Norden entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 673, 676, 678, 686, 680, 681, Flur 6, Gemarkung Mülheim (Wohnbebauung südlich Horststraße), entlang der Danzierstraße bis zur Deutz-Mülheimer Straße und Deutz-Mülheimer Straße bis zur ICE-Trasse nach Süden –Arbeitstitel: Südlich Danzierstraße in Köln-Mülheim– einzuleiten mit dem Ziel, die Flächen für eine städtebauliche Entwicklung gemäß den Ergebnissen des derzeit in Durchführung befindlichen interdisziplinären dialogischen Werkstattverfahrens –Arbeitstitel: Mülheimer Süden inklusive Hafen in Köln-Mülheim– zu sichern.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.