Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW wird dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren für die
Fläche zwischen der ICE-Trasse, dem Bergischen Ring im Osten, nördlich des
Parkplatzes zwischen Grünstraße und Bergischem Ring im Norden, der weiteren
Abgrenzung im Norden entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke
673, 676, 678, 686, 680, 681, Flur 6, Gemarkung Mülheim (Wohnbebauung südlich
Horststraße), entlang der Danzierstraße bis zur Deutz-Mülheimer Straße und
Deutz-Mülheimer Straße bis zur ICE-Trasse nach Süden –Arbeitstitel: Südlich
Danzierstraße in Köln-Mülheim– einzuleiten mit dem Ziel, die Flächen für eine
städtebauliche Entwicklung gemäß den Ergebnissen des derzeit in Durchführung
befindlichen interdisziplinären dialogischen Werkstattverfahrens –Arbeitstitel:
Mülheimer Süden inklusive Hafen in Köln-Mülheim– zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.