Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2014 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt