Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 12.12.2013:
1. Der Rat beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 - Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beschlossen werden hiermit insbesondere die Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln sowie die Modifikation der Kölner Sortimentsliste.
Der Rat folgt damit auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.
2.
Zur
Unterstützung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt
der Rat die Verwaltung, einen Konsultationskreis unter Beteiligung der
Interessenvertretungen des Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung
wird beauftragt hierzu ein Konzept zu
erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
3.
Der Rat
nimmt die im Teil B des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthaltenen
Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die dargestellten
Änderungen zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Umsetzung im
Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten. Zur
konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung von
Einzelprojekten sind von den jeweils zuständigen Gremien Beschlüsse im Rahmen
von Einzelvorlagen erforderlich.
4.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.
Dabei sind nachfolgende Änderungen zu
berücksichtigen:
1.
NVZ
Raderberg, Brühler Straße
wird der Erweiterung gem. Anlagen 4.5 und 4.5a nicht zugestimmt.
2.
Ansiedlung
eines Lebensmittel-Discounters an der Kalk-Mülheimer Straße/ Karlsruher Straße
wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt, mit der Maßgabe,
dass es sich um die Verlagerung des jetzigen südlich an der Stadtautobahn
gelegenen Marktes handelt.
3.
der
Ausweitung des NVL Bilderstöckchen, Schiefersburger Weg Ost auf das Gelände des
ehemaligen Rangierbahnhofs wird nicht zugestimmt.
4.
Verkaufsflächen
zentrenrelevanter Randsortimente ( LEP 6):
„Die absolute Obergrenze wird auf 800 qm VKF festgesetzt“
Dies ist bei der Bauleitplanung zwingend zu berücksichtigen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion pro Köln.