Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 12.12.2013:

 

1.      Der Rat beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 - Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beschlossen werden hiermit insbesondere die Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln sowie die Modifikation der Kölner Sortimentsliste.

 

Der Rat folgt damit auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.

 

2.      Zur Unterstützung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt der Rat die Verwaltung, einen Konsultationskreis unter Beteiligung der Interessenvertretungen des Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

 

3.      Der Rat nimmt die im Teil B des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die dargestellten Änderungen zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten. Zur konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung von Einzelprojekten sind von den jeweils zuständigen Gremien Beschlüsse im Rahmen von Einzelvorlagen erforderlich.

 

4.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.

 

Dabei sind nachfolgende Änderungen zu berücksichtigen:

 

1.      NVZ Raderberg, Brühler Straße

wird der Erweiterung gem. Anlagen 4.5 und 4.5a nicht zugestimmt.

 

2.      Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters an der Kalk-Mülheimer Straße/ Karlsruher Straße

wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt, mit der Maßgabe, dass es sich um die Verlagerung des jetzigen südlich an der Stadtautobahn gelegenen Marktes handelt.

 

3.      der Ausweitung des NVL Bilderstöckchen, Schiefersburger Weg Ost auf das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs wird nicht zugestimmt.

 

4.      Verkaufsflächen zentrenrelevanter Randsortimente ( LEP 6):

„Die absolute Obergrenze wird auf 800 qm VKF festgesetzt“

Dies ist bei der Bauleitplanung zwingend zu berücksichtigen

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion pro Köln.