Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Häuschensweg und Subbelrather Straße/Grüner Brunnenweg, östlich angrenzend an die Rosenhofsiedlung in Köln-Bickendorf —Arbeitstitel: Häuschensweg in Köln-Bickendorf — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.