1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt ihren Beschluss vom 30.01.2012. Dieser lautete:

Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt dem städtebaulichen Planungskonzept „Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf“ in der Variante 3 mit folgenden geringfügigen Änderungen/Ergänzungen zu:

1. Die Bebauung entlang des Randkanals soll parallel zu diesem als Straßenrandbebauung erfolgen.

2. Die Abstände der in der bogenförmig angeordneten geplanten Bebauung in Richtung der Grenze der bestehenden Bebauung (in Höhe Buchenweg 37 bis 43) müssen mindestens 10 m betragen.

3 Zwei Fuß- und Radwegeverbindungen zum Buchenweg müssen vor- gesehen werden. Eine Kfz-Verbindung Richtung Buchenweg soll aus- geschlossen werden.

5. Des Weiteren sollen die Verkehrsanbindung an Alt-Widdersdorf und die aus der Planung resultierenden Verkehrsabläufe in Widdersdorf optimiert werden.

6. Die verkehrliche Erschließung aus Richtung Pulheim (K 6 und insbe- sondere Verlängerung der Straße Im Kamp) soll verbessert werden.

7. Mit dem Vorhabenträger ist zu klären, ob eine Nutzung des vorgesehenen Blockheizkraftwerkes auch auf Alt-Widdersdorf ausgedehnt werden kann.

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, das Bebauungsplanverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen.


Darüber hinaus legt die Bezirksvertretung Lindenthal fest, dass die Bauhöhe 10 Meter nicht überschreiten darf.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

16 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
2 Nein-Stimmen (2 FDP)

2. Beschluss:


Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf 58483/06 für das Gebiet nordwestlich der Wohnbaugrundstücke Dachsweg 35 bis 41 und Iltisweg 43 bis 51 sowie 29, südöstlich des Kölner Randkanals, südwestlich der Wohnbaugrundstücke Buchenweg 21 bis 23, 31 bis 33, 37 bis 43, 53 und 65 bis 69, nordwestlich der Wohnbaugrundstücke Unter Gottes Gnaden 105 bis 107 und 117 nördlich und östlich des Kindergartengrundstücks Im Kamp 18, nordöstlich der Straße Im Kamp sowie nordwestlich der Straße Dachsweg in Köln-Widdersdorf —Arbeitstitel: Im Kamp/Dachsweg in Köln-Widdersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.         den Bebauungsplan 58483/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Dies erfolgt mit der Maßgabe, dass die im 1. Beschluss genannten Vorgaben beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

16 Ja-Stimmen (6 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke)
2 Nein-Stimmen (2 FDP)