Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den
Stadtentwicklungsausschuss, die o.g. Beschlussvorlage wie im Folgenden fett
markiert zu ergänzen:
Ergänzung des Beschlusstextes:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, zur Erstellung einer Konzeption für
Wohnbauflächen in Köln-Porz-Zündorf (Anlage 1) inklusive der vorangestellten Lösung der
verkehrlichen Probleme ein begrenzt
offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchzuführen und das
Wettbewerbsmanagement einem versierten Fachbüro zu übertragen; dabei ist sicherzustellen, dass im
Zielfindungsverfahren alle wettbewerbsrelevanten Maßgaben dargestellt und
diskutiert werden und die in Anlage 4 genannten Ziele der Planung
berücksichtigt werden.
2. stellt den Bedarf für die Durchführung des
städtebaulichen Wettbewerbs fest. Der Aufwand für das Verfahren wird auf rund
380 000 € netto (circa 455 000 € brutto) geschätzt. Die zur Umsetzung der
Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2013/14 im
Teilergebnisplan 0901-Stadtplanungsamt, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen, unter der Finanzposition 2301.572.9900.2 berücksichtigt.
Anlage 4:
Ziele der Planung
Im Rahmen einer
Grundlagensammlung wurden Vorgaben für die Planung ermittelt, die in der Folge
lediglich kurz umrissen werden:
· Es sind circa 2
250 Wohneinheiten vorgesehen, von denen die Hälfte im Geschosswohnungsbau und
die andere Hälfte im Einfamilienbau erstellt werden sollen. Dabei sollen
Sonderwohnformen wie Mehrgenerationenwohnen berücksichtigt werden. Gemäß
Ratsbeschluss werden 30 % der Wohneinheiten öffentlich gefördert werden.
· Die insgesamt
für das Siedlungsgebiet vorgesehene Fläche sollte in der Summe der im
Wohnungsbauprogramm 2015 vorgesehenen Fläche entsprechen.
Die genaue Lage der Flächen kann – z.
B. zur besseren Arrondierung des Siedlungsgebietes oder zur besseren
Ausschöpfung des Fahrgastpotenzials rund um die Stadtbahnhaltestellen der Linie
7 – innerhalb der in Anlage 1 vorgesehenen Abgrenzungen des Wettbewerbsgebietes
variiert werden.
Bei der Planung von Lage und Ausdehnung
der bebauten Flächen sind insbesondere die Analysen der Studie
"Klimawandelgerechte Metropole Köln" so zu berücksichtigen, dass eine
ausreichende Kaltluftentstehung und Stadtdurchlüftung gewährleistet ist.
· Die städtebauliche
Konzeption muss die Umsetzbarkeit in mehreren Bauabschnitten ermöglichen. Darüber hinaus muss dargestellt werden, ob
bzw. wie der bisherige Ortsteil Zündorf die zusätzliche Bebauung verkraftet. In
der Konzeption ist daher der bereits bestehende Ortsteil zu berücksichtigen.
· Als zwingende verkehrliche Voraussetzung für eine Bebauung
im Baufeld Zündorf-Süd muss die KVB-Linie 7 zunächst bis zur Ranzeler Straße
verlängert werden; darüber hinaus ist die Trasse für eine spätere
Streckenerweiterung bis Porz-Langel und darüber hinaus freizuhalten.
· Aufgrund der
hohen Verkehrsbelastung in Zündorf müssen bis
zum Baubeginn geeignete Wege außerhalb
der bestehenden Bebauung gefunden und
realisiert werden, die Zu- und Ableitung des durch die Planung verursachten
Verkehrs (Baustellenverkehre) zu
gewährleisten, ohne das bestehende Straßensystem in Alt-Zündorf zu belasten. Darüber hinaus ist bis zum Baubeginn ein
Verkehrskonzept in Form einer Simulation vorzulegen, das sicherstellt, dass die
verkehrliche Mehrbelastung aus den Neubaugebieten aufgefangen wird und darüber
hinaus zu einer Entlastung in Zündorf und Porz-Mitte von den dort bereits
vorhandenen Verkehren führt.
· Die neuen
Wohnbauflächen müssen durch eine gute Fuß- und Radwegevernetzung an die
Siedlungsflächen von Alt-Zündorf sowie an die Zündorfer Aue und die
Erholungsflächen am Rhein angebunden werden. Für den Fahrradverkehr sind
außerdem schnelle Verbindungen z. B. in Form von Fahrradstraßen Richtung Porz
Mitte, Wahn und nach Süden (Niederkassel/Bonn) einzuplanen. Innerhalb des
Plangebiets sind die Möglichkeiten zu prüfen, Straßen als Fahrradstraßen mit
erlaubter PKW-Nutzung auszuweisen.
· Die Bauflächen
müssen durch landschaftsplanerische Maßnahmen gegliedert und am neu
entstehenden Siedlungsrand in die Landschaft eingefügt werden.
· Bei der Planung
sollen die Nutzung regenerativer Energien sowie Maßnahmen der
solarenergetischen Optimierung eine große Rolle spielen.
· Die Ansiedlung
der wohnversorgenden Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten,
Kinderspielplätze, Nahversorgungsergänzungen und Ärzte sollen je nach
Erfordernissen konzentriert angeordnet beziehungsweise dezentral und
quartiersbezogen untergebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP mehrheitlich in geänderter Form beschlossen.