Sitzung: 21.01.2014 BV7/0041/2014
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
Geänderte Version des Änderungsantrages von SPD und Grünen:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss,
die o.g. Beschlussvorlage wie im Folgenden fett markiert zu ergänzen:
Ergänzung des
Beschlusstextes:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, zur
Erstellung einer Konzeption für Wohnbauflächen in Köln-Porz-Zündorf (Anlage 1) inklusive
der vorangestellten Lösung der verkehrlichen Probleme ein begrenzt
offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchzuführen und das
Wettbewerbsmanagement einem versierten Fachbüro zu übertragen; dabei ist sicherzustellen, dass im
Zielfindungsverfahren alle wettbewerbsrelevanten Maßgaben dargestellt und
diskutiert werden und die in Anlage 4 genannten Ziele der Planung
berücksichtigt werden.
2. stellt
den Bedarf für die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs fest. Der
Aufwand für das Verfahren wird auf rund 380 000 € netto (circa 455 000 €
brutto) geschätzt. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im
Haushaltsplan 2013/14 im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanungsamt, Teilplanzeile 13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, unter der Finanzposition
2301.572.9900.2 berücksichtigt.
Anlage 4:
Ziele der
Planung
Im Rahmen einer Grundlagensammlung wurden Vorgaben für die Planung
ermittelt, die in der Folge lediglich kurz umrissen werden:
·
Es sind circa 2 250 Wohneinheiten vorgesehen, von denen die
Hälfte im Geschosswohnungsbau und die andere Hälfte im Einfamilienbau erstellt
werden sollen. Dabei sollen Sonderwohnformen wie Mehrgenerationenwohnen
berücksichtigt werden. Gemäß Ratsbeschluss werden 30 % der Wohneinheiten
öffentlich gefördert werden.
·
Die insgesamt für das Siedlungsgebiet vorgesehene Fläche
sollte in der Summe der im Wohnungsbauprogramm 2015 vorgesehenen Fläche
entsprechen.
Die genaue Lage
der Flächen kann – z. B. zur besseren Arrondierung des Siedlungsgebietes oder
zur besseren Ausschöpfung des Fahrgastpotenzials rund um die
Stadtbahnhaltestellen der Linie 7 – innerhalb der in Anlage 1 vorgesehenen
Abgrenzungen des Wettbewerbsgebietes variiert werden.
Bei der Planung
von Lage und Ausdehnung der bebauten Flächen sind insbesondere die Analysen der
Studie "Klimawandelgerechte Metropole Köln" so zu berücksichtigen,
dass eine ausreichende Kaltluftentstehung und Stadtdurchlüftung gewährleistet
ist.
·
Die städtebauliche Konzeption muss die Umsetzbarkeit in
mehreren Bauabschnitten ermöglichen. Darüber
hinaus muss dargestellt werden, ob bzw. wie der bisherige Ortsteil Zündorf die
zusätzliche Bebauung verkraftet. In der Konzeption ist daher der bereits
bestehende Ortsteil zu berücksichtigen.
·
Als zwingende
verkehrliche Voraussetzung für eine Bebauung im Baufeld Zündorf-Süd muss die
KVB-Linie 7 zunächst bis zur Ranzeler Straße verlängert werden; darüber
hinaus ist die Trasse für eine spätere Streckenerweiterung bis Porz-Langel und
darüber hinaus freizuhalten.
·
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung in Zündorf müssen bis zum Baubeginn geeignete Wege außerhalb der bestehenden Bebauung
gefunden und realisiert werden, die
Zu- und Ableitung des durch die Planung verursachten Verkehrs (Baustellenverkehre) zu gewährleisten,
ohne das bestehende Straßensystem in Alt-Zündorf zu belasten. Darüber hinaus ist bis zum Baubeginn ein
Verkehrskonzept in Form einer Simulation vorzulegen, das sicherstellt, dass die
verkehrliche Mehrbelastung aus den Neubaugebieten aufgefangen wird und darüber
hinaus zu einer Entlastung in Zündorf und Porz-Mitte von den dort bereits
vorhandenen Verkehren führt.
·
Die neuen Wohnbauflächen müssen durch eine gute Fuß- und
Radwegevernetzung an die Siedlungsflächen von Alt-Zündorf sowie an die
Zündorfer Aue und die Erholungsflächen am Rhein angebunden werden. Für den
Fahrradverkehr sind außerdem schnelle Verbindungen z. B. in Form von
Fahrradstraßen Richtung Porz Mitte, Wahn und nach Süden (Niederkassel/Bonn) einzuplanen.
Innerhalb des Plangebiets sind die Möglichkeiten zu prüfen, Straßen als
Fahrradstraßen mit erlaubter PKW-Nutzung auszuweisen.
·
Die Bauflächen müssen durch landschaftsplanerische Maßnahmen
gegliedert und am neu entstehenden Siedlungsrand in die Landschaft eingefügt
werden.
·
Bei der Planung sollen die Nutzung regenerativer Energien
sowie Maßnahmen der solarenergetischen Optimierung eine große Rolle spielen.
·
Die Ansiedlung der wohnversorgenden
Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätze,
Nahversorgungsergänzungen und Ärzte sollen je nach Erfordernissen konzentriert
angeordnet beziehungsweise dezentral und quartiersbezogen untergebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen von CDU und FDP mehrheitlich in der geänderten Form beschlossen.