Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Verlegung einer Trinkwasserleitung im „Äußeren Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ (L 11) einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG i. V. mit § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 15 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen