Beschluss:

Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Schutz- und Bewirtschaftungskonzeptes für das Naturschutzgebiet N 10 „Flittarder Rheinaue“ zur Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Schutz- und Bewirtschaftungskonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

Bei 1 Nein Stimme, 2 Enthaltungen und 12 Ja Stimmen einstimmig beschlossen