Nachtrag: 13.01.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

Die SPD-Fraktion im Stadtbezirk Porz beantragt mit Datum vom 05.01.2014 in der heutigen Sitzung der BV zu beschließen, dass die Verwaltung mit der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in mehreren Wohnstraßen im Stadtbezirk Porz beauftragt wird.

Genannt werden dabei die folgenden Straßen: Viehtrift (Lind), Kitschburger Str. (Wahnheide/ Lind), Winkelsmaar (Wahn), Poststr. und Evezastr. (Zündorf), Fauststr. (Urbach).

 

Mitteilung der Verwaltung:

§ 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) ermächtigt die örtlichen Ordnungsbehörden zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen. Bezüglich der Definition „Gefahrenstelle“ wird insofern auf die ausführliche Vorlage „Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt Köln – Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. 2 OBG“ zu Vorlagen-Nummer 2886/2013, welche auch in der Sitzung der BV Porz am 24.09.2013 behandelt worden ist, verwiesen. Danach darf die Verwaltung nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern ist nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) auf sog. Gefahrenstellen beschränkt. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen oder solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden kann.

 

Die Verwaltung prüft daher zunächst in Abstimmung mit der Polizei, ob an den genannten Straßen unter den erforderlichen Voraussetzungen (rechtlich als auch technisch) Messstellen eingerichtet werden dürfen und können. Über das Ergebnis wird der Ordnungs- und Verkehrsdienst die BV Porz in einer der nächsten Sitzungen ausführlich informieren.

 

Bezüglich der gewünschten Nachtkontrollen im Bereich Evezastraße wird der Antrag zur Prüfung an die Polizei Köln, Direktion Verkehr, weitergeleitet, da dies außerhalb der Einsatzzeiten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes liegt.

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.