Sitzung: 06.02.2014 STA/0048/2014
Zusatz: Verweisungsbeschluss in den Wirtschaftsausschuss und die Bezirksvertretung Rodenkirchen. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2822/2013
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Raderberggürtel im
Norden, der Mertener Straße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der
Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der Bonner Straße im Osten, der
Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen Grünfläche und der westlichen
Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen in Köln-Marienburg
—Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg— aufzustellen mit dem Ziel,
ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Rundfunkanstalt", ein
allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, eine öffentliche Grünfläche als
Grünverbindung, eine Kindertagesstätte und ein Gewerbegebiet festzusetzen;
2. den gemäß § 2 Absatz 1 und
Absatz 4 BauGB am 19.12.2004 gefassten Einleitungsbeschluss zur
3. Änderung des Bebauungsplanes 67410/09 für den Planbereich südlich des
Raderberggürtels, östlich der Mertener Straße, südlich der Parkplatzflächen und
entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze der Rundfunkanstalten
—Arbeitstitel: Im Sauacker in Köln-Raderthal/-Marienburg— wieder aufzuheben
(siehe Anlage 4).
3.
den gemäß § 2 Absatz 1 BauGB am
27.11.2008 gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren
—Arbeitstitel: Gaedestraße in Köln-Marienburg— in dem Teilbereich B (siehe
Anlage 3) wieder aufzuheben.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Rodenkirchen und der Wirtschaftsausschuss ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.