Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten durch den Stadtkonservator
oder durch eine andere Stelle erstellen zu lassen, in dem geprüft wird, ob das
historische Ensemble an der Nibelungenstraße 33-35, 42-50 und 52-56
denkmalschutzwürdig ist.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Linken und FDP mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD beschlossen.