Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt, für die Änderung der allgemeinen Regelungen in Landschaftsschutzgebieten (Ziff. 3.3.1), in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1 des Landschaftsplans), für geschützte Landschaftsbestandteile (Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmale (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 1:

 

§      gem. § 29 in Verbindung mit § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung, die 12. Änderung des Landschaftsplans Köln einzuleiten,

§      den Einleitungsbeschluss gem. § 27b LG NRW ortsüblich bekannt zu machen,

§      die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 27b LG NRW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Abs. 1 LG NRW durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Pro Köln.