Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 
Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, zum Bebauungsplan 68430/02 für das Gebiet zwischen Südbrücke, Agrippinaufer, Am Bayenturm, Bayenstraße, Holzmarkt, Einfahrt Rheinauhafen und Rheinstrom in Köln-Altstadt/Süd –Arbeitstitel: Rheinauhafen in Köln-Altstadt/Süd– ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 68430/02 unter Berücksichtigung der Anlage 2 zu ändern und anschließend den Bebauungsplan-Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

3.       bestimmt, dass während der Auslegungsfrist, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird, Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.