Zusatz: Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden Ihnen bereits zur Sitzung am 03.02.2014 (TOP 10.5) zur Verfügung gestellt. Ich bitte Sie, diese zur Sitzung bereit zu halten.

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 27.03.2014 zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Satzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln (Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Maßgaben:

In § 6 Abs. 2 c streichen:  „wenn sie geschoben werden“

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

 (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Die hiernach zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,

Der Satz „Die Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.

Der Satz „Die Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich untersagt” in §28 wird gestrichen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion, zugestimmt.