Sitzung: 31.03.2014 AVR/0050/2014
Zusatz: Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden Ihnen bereits zur Sitzung am 03.02.2014 (TOP 10.5) zur Verfügung gestellt. Ich bitte Sie, diese zur Sitzung bereit zu halten.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4077/2013
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 27.03.2014 zu
beschließen:
Der Rat beschließt die Satzung
für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln
(Friedhofssatzung) in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2) mit folgenden Maßgaben:
In § 6 Abs. 2 c streichen: „wenn
sie geschoben werden“
§ 6 Verhalten auf
dem Friedhof
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht
gestattet:
c)
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen hiervon sind
Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder, wenn sie geschoben werden sowie
Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Die hiernach
zugelassenen Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren,
Der Satz „Die
Verwendung von QR-Codes ist untersagt” in §7 (10) wird gestrichen.
Der Satz „Die
Einbringung von QR-Codes bei der Gestaltung von Grabstätten ist grundsätzlich
untersagt” in §28 wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion, zugestimmt.