RM Kron resümiert nochmals den Werdegang der Baumaßnahme bis zur Vorlage dieses Baubeschlusses. Frau Meinert zeigt sich erfreut darüber, dass die Barrierefreiheit im Projekt entsprechend berücksichtigt wird, weist aber auf die aus ihrer Sicht nicht ganz eindeutigen Formulierungen im Hinblick auf die Ausführungen zur Barrierefreiheit hin. Frau Pannhausen vom Architekturbüro Pannhausen führt aus, bei weiteren Bauausführungen die Formulierungen entsprechend zu wählen.

 

Beschluss:

1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer temporären Fertigteilhalle als Ersatztrainings- und Wettkampfspielstätte auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. gemäß den vorliegenden Planungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.810.000,00 € (incl. bereits verausgabter Planungsmittel i.H. von 50.000 €). Er beschließt gleichzeitig die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.760.000,00 € für das Hj. 2014 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050, Zentralansatz Sportpauschale.

 

2. Der Rat nimmt die nachträgliche Planungsänderung in Form der barrierefreien Herrichtung der Sporthalle Bocklemünd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Abänderung seines Baubeschlusses (0321/2010) aus der Sitzung am 23.03.2010 mit der Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-Bocklemünd mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 4.649.350,00 € ( inkl. Ausstattungskosten) und beschließt die Freigabe einer zusätzlichen investiven Auszahlungsermächtigung für diese Maßnahme in Höhe von 1.349.350,00 € aus den im Hj. 2014 im Teilplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagten Mitteln.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt