Nachtrag: 04.03.2014

Beschluss: Kenntnis genommen

In der Andre-Citroen-Straße wurden in den letzten Wochen zwei Fahrbahnverengungen eingebaut, eine dritte befindet sich im Bau. Diese Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone für die keine baulichen Maßnahmen vorgesehen war. Im für die Bebauung des ehemaligen Telekomgeländes beschlossenen Bebauungsplanes Andre-Citroen-Straße und seinen Änderungen waren diese Verengungen nicht eingezeichnet.

Da die überwiegende Anzahl der heutigen PKW eine Fahrzeugbreite von weit über 2,20 Meter besitzt und die Fahrbahnkrümmung sehr stark ist, ist ein Begegnungsverkehr an diesen Stellen nicht ungefährlich, bei Lastkraftwagen unmöglich.

Laut der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sind im §2 Satz 1 Punkt 3.1 in Verbindung mit Punkt 6.8 sind die Bezirksvertretungen für die Ausgestaltung von Straßen zuständig. Da es sich bei der Andre-Citroen-Straße um eine Straße ohne überörtliche Bedeutung handelt, ist demnach die Bezirksvertretung Porz für die Ausgestaltung dieser Straße zuständig. Wir fragen deshalb die Verwaltung:

 

Frage an die Verwaltung:

 

1.)   Ist der Verwaltung bewusst, dass Sie gegen die Zuständigkeitsordnung verstoßen hat?

2.)   Warum wurde der Bezirksvertretung Porz keine Planungsunterlage zur Beschlussfassung vorgelegt?

3.)   Wurde bei der Neuanlage einer Ausfahrt an der Andre-Citroen-Straße Nr.22 genügt Rücksicht auf die vorhandenen Bäume genommen?

4.)   Weshalb wurde der Stauraum vor dem Schienenübergang auf ca.25 Meter begrenzt?

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Anfrage zur Kenntnis.