Nachtrag: 04.03.2014
Sitzung: 11.03.2014 BV7/0042/2014
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/0337/2014
In der Andre-Citroen-Straße wurden in den letzten
Wochen zwei Fahrbahnverengungen eingebaut, eine dritte befindet sich im Bau.
Diese Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone für die keine baulichen
Maßnahmen vorgesehen war. Im für die Bebauung des ehemaligen Telekomgeländes beschlossenen
Bebauungsplanes Andre-Citroen-Straße und seinen Änderungen waren diese
Verengungen nicht eingezeichnet.
Da die überwiegende Anzahl der heutigen PKW eine
Fahrzeugbreite von weit über 2,20 Meter besitzt und die Fahrbahnkrümmung sehr
stark ist, ist ein Begegnungsverkehr an diesen Stellen nicht ungefährlich, bei
Lastkraftwagen unmöglich.
Laut der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sind
im §2 Satz 1 Punkt 3.1 in Verbindung mit Punkt 6.8 sind die Bezirksvertretungen
für die Ausgestaltung von Straßen zuständig. Da es sich bei der
Andre-Citroen-Straße um eine Straße ohne überörtliche Bedeutung handelt, ist
demnach die Bezirksvertretung Porz für die Ausgestaltung dieser Straße
zuständig. Wir fragen deshalb die Verwaltung:
Frage an die Verwaltung:
1.)
Ist der Verwaltung bewusst, dass Sie gegen die Zuständigkeitsordnung
verstoßen hat?
2.)
Warum wurde der Bezirksvertretung Porz keine Planungsunterlage zur
Beschlussfassung vorgelegt?
3.)
Wurde bei der Neuanlage einer Ausfahrt an der Andre-Citroen-Straße Nr.22
genügt Rücksicht auf die vorhandenen Bäume genommen?
4.)
Weshalb wurde der Stauraum vor dem Schienenübergang auf ca.25 Meter
begrenzt?
Die
Bezirksvertretung Porz nimmt die Anfrage zur Kenntnis.