Beschluss:

Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2011 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2010 bis 31.08.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 06.12.2012 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG fest.

 

  1. Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis 31.08.2011 in Höhe von 12.150.797,67 € wird wie folgt verwendet:

 

- Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von     12.150.797,67 €.

 

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

  1. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

Hinweis:

Punkt 4 des Beschlusstextes kann nur der Rat beschließen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.