Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, für die kinder- und jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln, hier genannt "Kinderheim Brück" ein Planzeichen mit dem Inhalt "Jugendeinrichtung" einzufügen;
2. die 196. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB –Arbeitstitel: Kinderheim Brück in Köln-Brück, Wiersbergstraße in Köln-Kalk– gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit der gemäß § 5 BauGB als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Begründung offenzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.