Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt