Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, in Anlehnung an seinen Beschluss vom 18.06.2013 (1041/2013), die Fortführung der Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung der mit Ratsbeschluss vom 13.10.2011 neu zugesetzten Stellen für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.12.2014.

Zur Finanzierung beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 0604 - Kinder- und Jugendarbeit:

a) überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen bei Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, in Höhe von 767.080 €;

b) überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 25.830 €;

c) überplanmäßige Aufwendungen bei Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, in Höhe von 4.910 €;

d) überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 1.577.580 €.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.375.400 € erfolgt durch Mehrerträge in gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe, bei Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt