Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende ungeänderte Beschlussfassung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2011 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 67439/04 um die Flurstücke 363 und 362 südlich der Josephstraße sowie im Bereich der Severinstraße von der östlichen Straßengrenze auf die Straßenmitte —Arbeitstitel: Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum) in Köln-Altstadt/Süd— zu verkleinern;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 67439/04 mit dem Ziel, besonderes Wohngebiet unter Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Sex- und Erotik-Shops und Gewerbebetriebe des sexuellen Amüsier- und Unterhaltungsbereiches für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen, Achterstraße, nördliche und westliche Grenze des Flurstücks 676, westliche Grenze der Flurstücke 740, 739, 421, 414 und 677 (öffentlicher Parkplatz), Achtergäßchen, Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2, westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze der Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115, Jakobstraße, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 376, östliche Grenze der Flurstücke 363 und 362, Josephstraße, westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis 312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der Flurstücke 426 und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben (B 55) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD und FDP.