Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie in der Fassung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom
24.03.2014 zu beschließen:
Der
Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier
Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine
städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der
Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach
1. ENEV 2014 Standard mit Gesamtkosten
(exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in
Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR
Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen
Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände,
und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der
Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße
(schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19),
jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach
dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den
Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung
bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.
3. Der Rat begrüßt das
Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu
errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen
im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven
Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern
unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren
Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die
Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder
Kinder und Jugendliche.
4. Der Rat beschließt, dass
zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur
Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven
Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird.
5. Der Rat beschließt, dass
die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1
SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden.
6. Der Rat der Stadt Köln
bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die
Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet.
7. Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal
finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen
hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer
Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden.
8. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
9. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
10. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6
TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der
Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022
zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten
sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
11. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die
Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort
Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und
Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str., frühestens ab
dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus
auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule,
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der
Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils
herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und
Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.
12. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen.
13. Die sofortige Vollziehung
dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im
öffentlichen Interesse angeordnet.
14. Der Rat bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen
Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016
verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium
empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule
im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten.
Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind
dem Fachausschuss vorzustellen.
15. Beim Kooperationsvertrag
mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität
angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten.
16. Bis zur Fertigstellung
sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne
nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel
muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort
für den Interimsschulbetrieb zu finden.
17. Die Verwaltung soll
prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen.
18. Im weiteren Verfahren
sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden.
19. Zudem spricht sich der
Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der
prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion und pro Köln, zugestimmt.