Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.

 

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:

a.      Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str. 15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373.

b.      Auf dem städtischen Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur: 34, Flurstück: 621.

c.      Auf dem städtischen Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34, Flurstück: 5192/300.

d.      Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224.

e.      Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123.

f.        Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).

g.      Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 108.

h.      Auf dem städtischen Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343.

An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.    

Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

2.      Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen zu den Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt 1.996.534 €.           
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte.

Die vorläufige Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 1.561.774 € erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

3.      Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

4.      Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den Kauf der Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:

Ziffer 1a, Koblenzer Str. 15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126                     1.616.391 €

Ziffer 1b, Trierer Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5127                                 1.616.391 €

Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5134                          1.616.391 €

Ziffer 1d, Merlinweg, Finanzstelle 5620-1004-2-5129                                  1.616.391 €

Ziffer 1e, Lindweilerweg, Finanzstelle 5620-1004-5-5130                          1.616.391 €

Ziffer 1f, Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131               1.616.391 €

Ziffer 1g, Loorweg, Finanzstelle 5620-1004-7-5132                                    1.616.391 €

Ziffer 1h, Pohlstadtsweg, Finanzstelle 5620-1004-8-5133                          1.616.391 €

Gesamtbetrag                                                                                                 12.931.128 €

Die vorläufige Deckung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12, sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000 Wohnungsbauprogramm.

Weiterhin werden die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und pro Köln bei Enthaltung der FDP-Fraktion.