Beschluss:
Zur kurzfristigen Sicherstellung der
städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des
Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender Obdachlosigkeit werden
Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 80 Plätzen
erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der
Gefahrenabwehr nachfolgende Standorte schnellstmöglich umzusetzen:
a. Vorbehaltlich der
noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück Koblenzer Str.
15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück:
1373.
b. Auf dem städtischen
Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur:
34, Flurstück: 621.
c. Auf dem städtischen
Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, Flur: 34,
Flurstück: 5192/300.
d. Auf dem städtischen
Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur:
13, Flurstück: 1224.
e. Auf dem städtischen
Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung Longerich,
Flur: 9, Flurstück: 2123.
f.
Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str.,
51147 Köln Wahn, Gemarkung Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche).
g. Auf dem städtischen
Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9,
Flurstück: 108.
h. Auf dem städtischen
Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur
71, Flurstück: 4343.
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr
2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt werden. Über die vorgesehene
Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive Mehraufwendungen inkl.
Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine detaillierte
Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere
Kosten für die Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit
noch nicht abgeschlossen.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven
Maßnahmen zu den Punkten 1.a bis 1.h einen zahlungswirksamen überplanmäßigen
Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen – i.H.v. 1.122.371 €, bei Teilplanzeile 14 – Bilanzielle
Abschreibungen – überplanmäßigen Mehraufwand i.H.v. 874.163 €; insgesamt
1.996.534 €.
Die vorläufige Deckung in Höhe von 434.760 € erfolgt durch Mehrerträge im
gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche
Leistungsentgelte.
Die vorläufige Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von
1.561.774 € erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601,
allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen.
3.
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr
2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 434.760 € im
Teilergebnisplan 0503, weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt ebenfalls durch
Wenigeraufwendungen im TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
4.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen für den
Kauf der Containeranlagen aus Ziffer 1a-1h in Höhe von 12.931.128 € werden
außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wie folgt bereitgestellt:
Ziffer 1a,
Koblenzer Str. 15, Finanzstelle 5620-1004-2-5126 1.616.391 €
Ziffer 1b, Trierer
Str., Finanzstelle 5620-1004-1-5127 1.616.391
€
Ziffer 1c, Otto-Gerig-Str.,
Finanzstelle 5620-1004-1-5134 1.616.391
€
Ziffer 1d,
Merlinweg, Finanzstelle 5620-1004-2-5129 1.616.391
€
Ziffer 1e,
Lindweilerweg, Finanzstelle 5620-1004-5-5130 1.616.391
€
Ziffer 1f,
Albert-Schweitzer-Str., Finanzstelle 5620-1004-7-5131 1.616.391 €
Ziffer 1g, Loorweg,
Finanzstelle 5620-1004-7-5132 1.616.391
€
Ziffer 1h,
Pohlstadtsweg, Finanzstelle 5620-1004-8-5133 1.616.391
€
Gesamtbetrag 12.931.128 €
Die vorläufige
Deckung der investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen in TP 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 12,
sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 5600-1601-0-1000
Wohnungsbauprogramm.
Weiterhin werden
die Mehrauszahlungen für das erforderliche Mobiliar im Haushaltsjahr 2014 im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 in Höhe von 226.296 € im gleichen
Teilfinanzplan im Rahmen einer Sollumbuchung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt bei drei Gegenstimmen (CDU- Vertreter/-innen) und einer Enthaltung (FDP-Vertreterin)