Beschluss:

1.      Der Rat überträgt die Aufgabe der Straßenentwässerung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB). Er beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Köln vom 05.11.2009 in der in der Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung, den öffentlich-rechtlichen Vertrag in der als Anlage 2 beigefügten Fassung abzuschließen.

 

2.      Der Rat beschließt die Übertragung des Vermögens gemäß Anlage 3 auf die StEB und ermächtigt die Verwaltung, nach Abschluss der exakten Ermittlung der Vermögenswerte im Jahre 2014 die Höhe der Kapitalsacheinlage anzupassen, sofern die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt.

 

3.      Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde oder aus sonstigen Gründen Änderungen des Vertrages als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.