Beschluss:
1.
Der Rat
überträgt die Aufgabe der Straßenentwässerung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
auf die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB). Er beschließt die 1. Satzung zur Änderung
der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln,
Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Köln vom 05.11.2009 in der in der
Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung, den
öffentlich-rechtlichen Vertrag in der als Anlage 2 beigefügten Fassung
abzuschließen.
2.
Der Rat
beschließt die Übertragung des Vermögens gemäß Anlage 3 auf die StEB und
ermächtigt die Verwaltung, nach Abschluss der exakten Ermittlung der
Vermögenswerte im Jahre 2014 die Höhe der Kapitalsacheinlage anzupassen, sofern
die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt.
3.
Falls
sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde oder aus
sonstigen Gründen Änderungen des Vertrages als notwendig und zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.