Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln nimmt die Erhöhung der voraussichtlich nicht durch Versicherungen
oder sonstige Dritte erstattungsfähigen Kosten der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB) für den Bau der Nord-Süd Stadtbahn im Zusammenhang mit dem Unglück
Waidmarkt zur Kenntnis und beschließt, die Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 7,3 Mio. €
in ergänzender Auslegung des § 7 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag
auszugleichen.
Dieser Ausgleich erfolgt nur insoweit, als die KVB hierfür keine
Leistungen, Erstattungen oder Schadenersatzzahlungen Dritter erhalten hat bzw.
erhält. Die Finanzierung erfolgt daher ausdrücklich vorbehaltlich der
Durchsetzung von entsprechenden Regress- oder Entschädigungsansprüchen gegen
regresspflichtige Dritte und die Vertragspartner der KVB sowie vorbehaltlich
von Erstattungen und Schadenersatzzahlungen von Versicherungen.
Der Rat der Stadt Köln ist damit einverstanden, dass für den Fall, dass
Kosten bzw. Kostenanteile der KVB nicht durch Dritte erstattet werden, diese in
ergänzender Auslegung des § 7 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages bei der
Stadt Köln verbleiben, vorbehaltlich einer eigenen Verantwortlichkeit der KVB
nach den Bestimmungen des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages.
2. Zur Deckung der Ausgleichsansprüche aus Ziffer 1 beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2013 zur Bildung von entsprechenden Rückstellungen einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von ca. 1,0 Mio. € im Teilergebnisplan 0412 (Historisches Archiv) sowie in Höhe von ca. 6,3 Mio. € im Teilergebnisplan 0107 (Rechts- und Versicherungsangelegenheiten) jeweils in Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Die Deckung erfolgt in beiden Fällen durch entsprechende Mehrerträge im Teilergebnisplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft) im Zusammenhang mit dem Einheitslastenabrechnungsgesetz.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.