Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.        Der Rat der Stadt Köln nimmt die Erhöhung der voraussichtlich nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte erstattungsfähigen Kosten der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) für den Bau der Nord-Süd Stadtbahn im Zusammenhang mit dem Unglück Waidmarkt zur Kenntnis und beschließt, die Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 7,3 Mio. € in ergänzender Auslegung des § 7 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag auszugleichen.

 

Dieser Ausgleich erfolgt nur insoweit, als die KVB hierfür keine Leistungen, Erstattungen oder Schadenersatzzahlungen Dritter erhalten hat bzw. erhält. Die Finanzierung erfolgt daher ausdrücklich vorbehaltlich der Durchsetzung von entsprechenden Regress- oder Entschädigungsansprüchen gegen regresspflichtige Dritte und die Vertragspartner der KVB sowie vorbehaltlich von Erstattungen und Schadenersatzzahlungen von Versicherungen.

 

Der Rat der Stadt Köln ist damit einverstanden, dass für den Fall, dass Kosten bzw. Kostenanteile der KVB nicht durch Dritte erstattet werden, diese in ergänzender Auslegung des § 7 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages bei der Stadt Köln verbleiben, vorbehaltlich einer eigenen Verantwortlichkeit der KVB nach den Bestimmungen des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages.

 

2.        Zur Deckung der Ausgleichsansprüche aus Ziffer 1 beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2013 zur Bildung von entsprechenden Rückstellungen einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von ca. 1,0 Mio. € im Teilergebnisplan 0412 (Historisches Archiv) sowie in Höhe von ca. 6,3 Mio. € im Teilergebnisplan 0107 (Rechts- und Versicherungsangelegenheiten) jeweils in Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Die Deckung erfolgt in beiden Fällen durch entsprechende Mehrerträge im Teilergebnisplan 1601 (Allgemeine Finanzwirtschaft) im Zusammenhang mit dem Einheitslastenabrechnungsgesetz.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.