Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 3. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für
2014 vom 18.12.2013 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen
Kölner Stadtteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt