Nachtrag: 25.03.2014

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Änderungsantrag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2014/15 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

 

  1. Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt für die Finanzierung der „Generalsanierung Offenbachplatz“, des „Produktionszentrums (Oskar-Jäger-Straße)“ und Sanierung des „Orchesterprobenraum (Stolberger Straße)“ Kredite in Höhe von insgesamt 269,62 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Die Stadtverwaltung und die Betriebsleitung werden beauftragt für die Jahre 2015 bis 2020 – Spielzeiten 2015/16 bis 2019/20 - ein Sonderbudget in Höhe von 2,0 Mio. Euro für den Tanz an den Bühnen Köln einzurichten. Dazu werden 400 T€ pro Spielzeit als erhöhter Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt und ab dem Wirtschaftsplan 2015/16 als Sonderbudget ausgewiesen und mittelfristig fortgeschrieben.

 

  1. Die mittelfristige Erfolgsplanung einschließlich der Entwicklung der Einnahmesituation und der Betriebskostenzuschüsse aus dem städtischen Haushalt für die Sparten Schauspiel, Oper und Tanz ist auf Basis der Auswertung der aktuell vorliegenden „Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung der Bühnen Köln“ der actori GmbH im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 zu bewerten.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig – bei Enthaltung der CDU-Fraktion – zugestimmt