Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt:

 

a)      die 4. Satzung zur Änderung der Rückwirkenden Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten im Gebiet der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1 für den Zeitraum 2003 - 2005)

b)      5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten im Gebiet der Stadt Köln in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 2 für den Zeitraum 01.01.2006 - 30.06.2010)

c)      1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten im Gebiet der Stadt Köln (Anlage 3 für den Zeitraum 01.07.2010 - laufend)

d)      1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit im Gebiet der Stadt Köln (Anlage 4 für den Zeitraum 01.07.2010 - laufend)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der FDP-Fraktion.