Nachtrag: 26.03.2014
Sitzung: 01.04.2014 GA/0036/2014
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0609/2014
Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für den
Regierungsbezirk Köln ab dem 01.01.2015.
Der Entwurf ersetzt die seit 01.01.2012 geltende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Mit der Neufassung wird erreicht, dass für
den Ausgleich eines Defizites der Kosten der Aufgabenwahrnehmung im Vergleich
mit dem Gebührenaufkommen eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Die Neufassung
dient der Rechtssicherheit. Der Ausgleich des Defizites ist auch bereits jetzt
gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.