Die Bezirksvertretung Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und bittet den Rat wie folgt zu entscheiden:

1.      Der Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach EnEV 2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR.
Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

2.      Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.

3.      Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder Kinder und Jugendliche.

4.      Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird.

5.      Der Rat beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden.

6.      Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet.

7.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden.

8.      Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

9.      Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

10.  Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

11.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird.

12.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen.

13.  Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

14.  Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten. Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind dem Fachausschuss vorzustellen.

15.  Beim Kooperationsvertrag mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten.

16.  Bis zur Fertigstellung sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort für den Interimsschulbetrieb zu finden. Sofern die Prüfung ergibt, dass ein Standort im Stadtbezirk Nippes in Frage kommt, ist die Bezirksvertretung Nippes erneut zu beteiligen.

17.  Die Verwaltung soll prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen.

18.  Im weiteren Verfahren sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden.

19.  Zudem spricht sich der Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.