Die Verwaltung legt mit den Anlagen 6 bis 8 eine geänderte Beschlussvorlage vor, die zur Abstimmung gestellt wird.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 65410/03 (6640 Nd/03) für das Gebiet zwischen dem südlichen Teil des Plangebietes zwischen nördlicher Flurstücksgrenze 2314/8, östlicher Flurstücksgrenze 984 und 985, südlicher Flurstücksgrenze 907 und westlicher Flurstücksgrenze 884, Flur 55, der Gemarkung Köln-Rondorf in Köln-Zollstock –Arbeitstitel: Teil­aufhebung des Kalscheuerer Weges in Köln-Zollstock– nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der Beschlussvorlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.